Der neue europäische Haustierpass
Seit dem 3.7.04 ist die neue europäische Gesetzgebung zum Haustierpass in Kraft, umgesetzt wird sie
aber erst ab dem 1.10.04.
Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, das Mitnehmen von Haustieren in Mitgliedstaaten der EU und in
Drittländer zu erleichtern und zu vereinheitlichen.
Der so genannte "pet pass" ist nur mit gleichzeitiger Identifikation durch Tätowierung oder Mikrochip gültig. Er soll den bisher bekannten, von einem Tierarzt ausgestellten Gesundheitspass ersetzen. Die Internationale Impfkarte soll auch überflüssig werden.
Auf dem neuen Haustierausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird, muss bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde. Diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Haustier danach in den vom Hersteller Labor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde.
Für einzelne Länder gibt es wiederum Spezialbestimmungen. So muss in dem Haustierpass vermerkt sein, dass das Tier vor der Einreise (Großbritannien 24 bis 48 Stunden vorher, Schweden innerhalb von zehn Tagen im voraus) mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken (Großbritannien und Irland) und einer Basis von "Praziquantel" hergestellten Arzneispezialität gegen Bandwurm (Großbritannien, Irland und Schweden) behandelt wurde. In diesen Staaten gelten spezielle Titrierungsvorschriften bis mindestens Juli 2009. Schweden gewährt allerdings die Erleichterung, dass keine Einreisebewilligung mehr für Haustiere beantragt werden muss.
Zu beachten ist im übrigen, dass in Italien für fast alle Hunderassen Maulkorbpflicht besteht.
Welche Tiere fallen unter die neue Gesetzgebung?
Unter die neue Einheitsgesetzgebung fallen Hunde, Katzen, Frettchen, wirbellose Tiere (ausgenommen Bienen und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nager und Hauskaninchen, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Einreise im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein. Dort heißt es weiter, dass für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten der EU mitgenommen werden, ab dem 1.10.04 ein Haustierausweis bei den freiberuflich tätigen Tierärzten angefragt werden kann.
Was gilt bis zum 1. Oktober 2004?
Bis der neue Ausweis zur Verfügung steht, gelten Übergangsvorschriften bei der privaten Auslandsreise. Der Internationale Impfpass kann weiterhin mit einer vor dem kommenden 1.10. 0 4 durchgeführten gültigen Tollwutimpfung verwendet werden. Der Impfpass muss jedoch den Bestimmungen für den neuen Haustierpass entsprechen. Eine Kennzeichnung durch Tätowierungen oder Mikrochip ist auf jeden Fall erforderlich. Bis zum 1.10.04 kann man sich aber auch weiterhin nach den einzelstaatlichen Vorschriften richten.